FAQs

Antworten auf die häufigsten Fragen

  1. Wir sind für Sie da.

    Telefonisch: (0371) 525 - 2525
    Montag - Donnerstag: 8 bis 18 Uhr
    Freitag 8 bis 15 Uhr 

    in unserem Kundencenter:
    Montag, Dienstag und Donnerstag: 10 bis 18 Uhr
    Mittwoch und Freitag nur mit Terminvereinbarung - buchen Sie gleich hier Ihren Termin.

  2. Fernwärme wird zu etwa 96 % aus Kohle erzeugt. Lediglich die verbleibenden 4 bis 5 % werden über Gas abgedeckt, wenn die Kohleblöcke ihr Maximum erreicht haben.
  3. Nein, die Verlegung des Glasfaser-Anschlusses ist, je nachdem ob der Anschluss voll- oder teilgefördert wird, gegebenenfalls mit einmaligen Kosten verbunden, welche den Eigentümer*innen nach der Verlegung in Rechnung gestellt werden. 

    Davon losgelöst können Sie jederzeit Internetprodukte buchen. eins stellt das Netz allen Anbietern diskriminierungsfrei zur Verfügung, bietet aber auch selbst Internetprodukte für Privat- und Geschäftskunden an. Schauen Sie gern gleich nach, welche Internetprodukte wir an Ihrer Adresse zur Verfügung stellen können. eins-Internetprodukte

  4. Teilen Sie uns einfach den Zählerstand per E-Mail an kundenservice@eins.de oder telefonisch unter (0371) 525 - 2525 mit. Wir prüfen alles Weitere für Sie.

    Ein Hinweis dazu: Rechnungskorrekturen können unter Umständen kostenpflichtig sein. Trifft das in Ihrem Fall zu, so werden Sie vorher darüber informiert.

  5. Ja, Sie können die Möglichkeiten nutzen, den von eins zur Verfügung gestellten ONT zu verwenden.  Dieser ist für Sie kostenfrei und Sie haben so keine Anschaffungskosten. Zudem erfüllt er passgenau die Anforderungen des Glasfasernetzes.

  6. Teilen Sie uns einfach den richtigen Zählerstand, die Zählernummer, die Verbrauchstelle, das Ablesedatum und das Vertragskonto mit. Per E-Mail an kundenservice@eins.de oder telefonisch unter (0371) 525 - 2525. Wir prüfen alles Weitere für Sie. Ein Hinweis dazu: Rechnungskorrekturen können unter Umständen kostenpflichtig sein. Trifft das in Ihrem Fall zu, so werden Sie vorher darüber informiert.

  7. Technische Voraussetzungen sind:

    1. Einbau einer Fernsteuerung
    2. Registrierender Zähler zur viertelstundengenauen Erfassung und Bilanzierung der Einspeisedaten

    Diese Anforderungen dienen dem notwendigen Fernzugriff auf die Anlage sowie der bedarfsgerechten Steuerung. Bei Fragen zur Nachrüstung sprechen Sie uns gern an.

Ausgezeichnet für unsere Region

Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.

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