FAQs
Antworten auf die häufigsten Fragen
Diese Möglichkeiten gibt es:
- Abbuchung - Sie erteilen uns ein SEPA-Lastschriftmandat und wir buchen ganz einfach und bequem zu den Fälligkeitsterminen von Ihrem Konto ab - Sie müssen sich um nichts weiter kümmern.
- Barzahlen - Sie zahlen Ihre Rechnungen ganz einfach und bequem mit Ihrem Einkauf an der Kasse teilnehmender Einzelhandelsgeschäfte - mehr dazu erfahren Sie hier.
- Überweisung - Sie zahlen pünktlich zu den Fälligkeitsterminen Ihre Forderungen per Überweisung an uns - gern können Sie dafür auch einen Dauerauftrag einrichten.
Der Austausch Ihres Zählers wird von einem geprüften Elektroinstallateur vorgenommen. Beim Einbau eines klassischen Mehrtarifzählers erstellt der Elektroinstallateur bei Ihnen vor Ort eine Anmeldung zum Netzanschluss (sog. ANA), mit der er beim zuständigen Netzbetreiber den erforderlichen Zählerwechsel in Auftrag gibt. Über die hierfür anfallenden Kosten informiert Sie gern unser Partner-Elektroinstallateur.
Wird bei Ihnen hingegen ein intelligenter Zähler eingebaut, so ist eine Anmeldung zum Netzanschluss grundsätzlich nicht erforderlich. Wir geben den Zählerwechsel beim wettbewerblichen Messstellenbetreiber in Auftrag und er wird im Anschluss den Zählerwechsel in terminlicher Abstimmung mit Ihnen vornehmen.
Bitte beachten Sie, dass die Zeit von Produktabschluss bis hin zur Durchführung des Zählerwechsels aufgrund mehrerer umfangreicher Prozesse einige Wochen in Anspruch nehmen kann.
Schon heute kommen Netze mit 16 MBit/s und weniger an ihre technischen Leistungsgrenzen. Surfen in diesen Netzen mit mehreren Nutzern gleichzeitig, ist oft mit langen Ladezeiten oder ruckelndem Fernsehen verbunden. Die zunehmende Anwendung neuer Technologien benötigen immer mehr Leistung. Mit einem Glasfaseranschluss ist Ihre Immobilie schon heute für die Zukunft gewappnet. Physikalisch sind dem Potenzial von Glasfaser zur Übertragung kaum Grenzen gesetzt. Außerdem ist Glasfaser deutlich weniger störanfällig als Kupfer- oder Koaxialkabel. Informieren Sie sich auf unserer Website über den Glasfaserausbau von eins energie in sachsen. Dort können Sie auch nachschauen, ob wir für Ihre Immobilie einen Glasfaseranschluss realisieren können. Bei Interesse können Sie als Eigentümer die Genehmigung dafür über die Webseite abgeben. Weitere Vorteile von Glasfaserinternet erfahren Sie in unserem Blogbeitrag: "Glasfaser: nicht nur schneller, auch zukunftssicher"
Nachdem der Eigentümer eine Gestattung (Einwilligung zum Glasfaserausbau) abgegeben hat, legen wir im Rahmen der Planungsphase den Verlauf der Trassen im öffentlichen Raum fest, inklusive der anzuschließenden Objekte. Dabei ist es wichtig, Ihren individuellen Hausanschluss zu berücksichtigen. Dafür setzt sich zu gegebener Zeit das von eins beauftragte Tiefbauunternehmen mit Ihnen in Verbindung. Gemeinsam vereinbaren Sie einen Termin für die Grundstücksbegehung. Bei der Grundstücksbegehung wird der spätere Verlauf des Glasfaserkabels auf dem Grundstück dokumentiert (Verlegekonzept). Hier werden auch hilfreiche Informationen, wie Besonderheiten im Erdreich, aufgenommen.
In der anschließenden Bauphase verlegen wir die Glasfaser im öffentlichen Raum und auf Ihrem Grundstück. Im öffentlichen Raum geschieht das Verlegen des Kabels in der Regel als offener Tiefbau im Gehweg, aber andere Verlegemethoden sind möglich. Die Verlegung wird darüber hinaus mit dem zuständigen Wegebaulastträger abgestimmt. Für die Abzweigung vom Gehweg zu Ihrer Hauswand heben wir einen schmalen Graben aus (circa 30 Zentimeter breit und 60 Zentimeter tief). Selbstverständlich verschließen wir den Graben im Anschluss und stellen den Ursprungszustand wieder her.
Im Mehrfamilienhaus montieren wir im Hausanschlussraum bzw. den Glasfaser-Abschlusspunkt. Von da aus erfolgt die Inhausverkabelung bis in jede Wohn- und Geschäftseinheit, um dort die Glasfaser-Teilnehmeranschlussdose (also die Dose, an die sich Telefon oder Router anschließen lassen) zu installieren. Gleiches gilt fürs Einfamilienhaus, nur dass hier die Glasfaser-Teilnehmeranschlussdose direkt neben den Glasfaser-Abschlusspunkt gesetzt wird.- Auch in Zukunft wird Gas eine wichtige Rolle im Wärmemarkt spielen. Gasbasierte Heizsysteme lassen sich sowohl mit konventionellem Erdgas als auch mit Biomethan und Wasserstoff betreiben. Die Beimischung klimaneutraler Gase in das Gasverteilnetz ist bereits heute gängige Praxis und wird in der Zukunft massiv ausgebaut werden. Die großen Heizungsbauer arbeiten an neuen gasbasierten Heiztechnologien, die komplett mit CO2-neutralem Wasserstoff betrieben werden können. Kurzum: Gasheizungen bleiben auch für die Zukunft eine sichere und wirtschaftlich sinnvolle Investition. Ein Gashausanschluss kann auch zukünftig für eine mit Wasserstoff betriebene Heizung genutzt werden.
Die Anschaffungskosten für eine Wärmepumpe variieren je nach Typ und Größe des Systems. Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe kostet in der Regel zwischen 8.000 und 15.000 Euro. Erdwärmepumpen und Wasser-Wasser-Wärmepumpen können teurer sein, da sie aufwändigere Installationen erfordern. Die Betriebskosten sind im Vergleich zu fossilen Heizsystemen deutlich niedriger und belaufen sich auf etwa 600 bis 1.000 Euro pro Jahr. Trotz der höheren Anfangsinvestition amortisieren sich die Kosten durch die geringeren Betriebskosten und die langen Lebensdauer von 20 Jahren oder mehr.
Das GEG, das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden, besser bekannt als das "Heizungsgesetz", ist ein wichtiges Instrument in der deutschen Klimapolitik. Es wird derzeit vom Bundestag überarbeitet, um die Wärmeversorgung in Deutschland nachhaltiger zu gestalten und einen entscheidenden Beitrag zur Erreichung der angestrebten Klimaneutralität bis 2045 zu leisten.
Das Heizungsgesetz sieht eine Reihe von Maßnahmen und Vorschriften vor, die dazu dienen sollen, den Ausstoß von Treibhausgasen im Bereich der Gebäudewärme zu reduzieren. Eine der bedeutendsten Änderungen ist das Verbot des Einbaus neuer Öl- und Gasheizungen ab dem Jahr 2024. Dies ist ein entscheidender Schritt, da der Einsatz von fossilen Brennstoffen zur Wärmeerzeugung einen erheblichen Anteil an den CO2-Emissionen in Deutschland ausmacht.
Neben dem Verbot neuer Öl- und Gasheizungen enthält das aktualisierte GEG auch Vorgaben zur Nutzung erneuerbarer Energien in Neubauten und Bestandsgebäuden. Dies bedeutet, dass Hausbesitzer und Bauherren in Zukunft zunehmend auf umweltfreundlichere Heizsysteme wie Wärmepumpen, Solarthermie oder Biomasseheizungen setzen müssen.
Darüber hinaus werden im GEG auch Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden festgelegt. Ziel ist es, den Energiebedarf von Gebäuden zu senken und somit den Bedarf an Heizenergie zu reduzieren. Hierzu gehören unter anderem Vorgaben zur Wärmedämmung und zur Effizienz der Heizsysteme. Die Überarbeitung des GEG ist ein wichtiger Schritt hin zu einer klimafreundlicheren Wärmeversorgung in Deutschland. Mit den neuen Bestimmungen und Vorgaben werden sowohl die Besitzer von Bestandsgebäuden als auch Bauherren dazu angehalten, ihre Immobilien nachhaltiger zu gestalten und so einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
- Die Stromversorgung in Deutschland beruht auf unterschiedlichen erneuerbaren sowie konventionellen Energieträgern. Gaskraftwerke hatten in Deutschland 2021 einen Anteil von rund 15 Prozent an der gesamten Bruttostromerzeugung. Erste Analysen mit Kurzfristperspektive zeigen, dass lediglich eine kleine Menge an Gas für Gaskraftwerke benötigt würde, die aufgrund ihrer Standorte im Hinblick auf die Systemsicherheit in den Stromnetzen als systemrelevant gelten. Diese genießen aufgrund ihrer Bedeutung für die Stromversorgung auch einen besonderen Status und würden in der Notfallstufe erst als allerletzte Handlungsoption des Bundeslastverteilers (BNetzA) im Gasbezug reduziert werden. Insofern stellen bereits die Regularien, die in dieser Krisensituation greifen, sicher, dass für die Stromversorgung abstrakte Gefahren aus einer Gasmangellage auf das absolute Minimum reduziert werden. Die Bundesregierung plant für den Fall einer Gefährdung des Gasversorgungssystems, den Anteil von Gaskraftwerken an der Stromerzeugung möglichst zu reduzieren und auf andere verfügbare Energieträger (insbesondere Kohle) auszuweichen, um mehr Gas für andere Verwendungen verfügbar zu haben. Zu diesem Zweck wurde das „Gesetz zur Bereithaltung von Ersatzkraftwerken zur Reduzierung des Gasverbrauchs im Stromsektor im Fall einer drohenden Gasmangellage durch Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energiewirtschaftlicher Vorschriften“ (Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz – EKBG) auf den Weg gebracht.
Ausgezeichnet für unsere Region
Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.