FAQs

Antworten auf die häufigsten Fragen

  1. Kommunale Wärmeplanung ist ein umfassender und strategischer Prozess, der darauf abzielt, die Wärmeversorgung von Städten und Gemeinden auf eine klimaneutrale Basis zu überführen. Dieser Prozess ist ein wichtiger Bestandteil der lokalen Klimaschutzstrategien und trägt zur Erreichung der nationalen und internationalen Klimaziele bei.  

    Kommunale Wärmeplanung ist eng mit dem Heizungsgesetz und anderen relevanten Energie- und Umweltgesetzen verknüpft, die den rechtlichen Rahmen für den Einsatz und die Förderung erneuerbarer Energien vorgeben. In der kommunalen Wärmeplanung werden verschiedene Aspekte der Wärmeversorgung berücksichtigt. Dazu gehören die Analyse der aktuellen Wärmebedarfe und -quellen, die Identifizierung potenzieller erneuerbarer Energiequellen, die Planung der erforderlichen Infrastrukturen und Technologien sowie die Entwicklung effektiver Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz und zur Reduzierung des Wärmeverbrauchs.  

    Eine der Hauptaufgaben der kommunalen Wärmeplanung ist es, festzulegen, wo und wie in Zukunft erneuerbare Energien wie Fernwärme, Biogas oder Wasserstoff für die Wärmeversorgung eingesetzt werden sollen. Dabei werden beispielsweise mögliche Standorte für Fernwärmenetze, Biogasanlagen oder Wasserstoffproduktionsanlagen identifiziert und bewertet. Außerdem werden Konzepte für die Integration dieser erneuerbaren Energien in das bestehende Wärmeversorgungssystem entwickelt.  

    Die kommunale Wärmeplanung ist jedoch nicht nur eine technische und planerische Herausforderung, sondern auch eine soziale und politische Aufgabe. Sie erfordert eine enge Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen den verschiedenen Akteuren auf kommunaler Ebene, wie zum Beispiel den Stadtwerken, den Gebäudeeigentümern, den Stadtplanern und der Bevölkerung. Darüber hinaus erfordert sie auch politische Unterstützung und geeignete Förderinstrumente, um die erforderlichen Investitionen in erneuerbare Energien und Energieeffizienz zu ermöglichen. 

  2. Geben Sie uns bitte einfach formlos Bescheid. Die Registrierung Ihres Elektroautos endet dann zum Ende des jeweiligen Jahres.den eins-Klimabonus müssen Sie nicht zurückzahlen. Bitte beachten Sie: Ein E-Auto kann nur einmal pro Jahr für den eins-Klimabonus registriert werden. Bei einem Verkauf kann der Käufer also erst im darauffolgenden Jahr den Bonus beantragen.
  3. Erfassen Sie Ihre Bankdaten doch gleich selbst im eins-Onlineservice.

    Sie sind noch nicht registriert? Einfach mit Vertragskontonummer und Zählernummer anmelden.

    Oder erteilen Sie uns eine SEPA-Lastshriftmandat. Bitte senden Sie uns ausgefüllt und unterschrieben zu - am besten gleich per E-Mail an: kundenservice@eins.de

  4. Gern können Sie Ihre Rechnungen bundesweit ganz bequem in vielen Einzelhandelsgeschäften an uns bezahlen. Verbinden Sie das doch gleich mit Ihrem Einkauf und sparen Sie sich so einen zusätzlichen Weg. Sehen Sie hier, wie einfach es geht.

  5. Sobald Sie unser Stromprodukt einsstrom E-Mobil abgeschlossen haben, geben wir Ihre Daten an unsere Techniker weiter. Eine Anmeldung zum Netzanschluss (sog. ANA) ist grundsätzlich nicht erforderlich. Wir geben den Zählerwechsel beim wettbewerblichen Messstellenbetreiber in Auftrag und dieser wird im Anschluss den Zählerwechsel in terminlicher Abstimmung mit Ihnen vornehmen. Bitte beachten Sie, dass die Zeit von Produktabschluss bis hin zur Durchführung des Zählerwechsels aufgrund mehrerer umfangreicher Prozesse einige Wochen in Anspruch nehmen kann.

  6. Teilen Sie uns einfach den richtigen Zählerstand, die Zählernummer, die Verbrauchstelle, das Ablesedatum und das Vertragskonto mit. Per E-Mail an kundenservice@eins.de oder telefonisch unter (0371) 525 - 2525. Wir prüfen alles Weitere für Sie. Ein Hinweis dazu: Rechnungskorrekturen können unter Umständen kostenpflichtig sein. Trifft das in Ihrem Fall zu, so werden Sie vorher darüber informiert.

  7. Unter dieser Nummer sind alle Daten zu Ihrem Vertrag hinterlegt - Ihre persönlichen Daten, worum handelt es sich (z. B. Strom), wo wird beliefert und natürlich alle Zahlungsvorgänge. Mit dieser Nummer können Sie sich eindeutig identifizieren. Halten Sie die Vertragskontonummer deshalb bitte immer bereit, wenn Sie sich bei uns melden. Sie ist 8-stellig und beginnt immer mit "28…. ", "8…." oder "5...". Die Nummer finden Sie zum Beispiel auf der Rechnung oder der Vertragsbestätigung (rechts oben). "

Ausgezeichnet für unsere Region

Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.

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