FAQs

Antworten auf die häufigsten Fragen

  1. Falls Sie ein Firmenfahrzeug für den eins-Klimabonus registrieren möchten, müssen Sie dafür bevollmächtigt sein und zusätzlich den Firmennamen angeben.
  2. Bisher gab es in Deutschland 2 Marktgebietsverantwortliche – GASPOOL Balancing Services und Net Connect Germany (NCG). Als Schritt zu einem einheitlichen Gasmarkt in Europa wurden diese beiden Marktgebiete zusammengelegt. Ab 10.10.2021 gibt es nur noch ein gemeinsames Marktgebiet für ganz Deutschland – Marktgebietsverantwortlicher ist Trading Hub Europe (THE). Das Ganze steht im Zusammenhang mit der 2017 novellierten Gasnetzzugangsverordnung, die eine Zusammenlegung der beiden Marktgebiete bis 1. April 2022 vorsieht. Diese Änderung hat Auswirkungen auf die Marktkommunikation, die Energiebilanzierung und die Abrechnung der Verträge. Nicht immer ist dabei ein reibungsloser Ablauf, vor allem in der Marktkommunikation zwischen Lieferanten und Netzbetreiber, gewährleistet. Das kann schlussendlich dazu führen, dass Ihr Wunschlieferant die Versorgung mit Erdgas nicht fortsetzen kann. Leider trifft es dann immer Sie, den Endverbraucher. Ihr Lieferant darf Sie nicht weiter beliefern. Das heißt natürlich nicht, dass Sie ohne Erdgas dastehen.denn Ihr Grund- und Ersatzversorger springt ein. Er beliefert Sie erst einmal für 3 Monate in der Ersatzversorgung – ein Vertrag, der jederzeit durch Sie kündbar ist. Wenn Sie innerhalb dieser 3 Monate nichts unternehmen, werden Sie in der Grundversorgung weiter beliefert – Sie müssen gar nichts tun. eins ist sicher – wir beliefern Sie weiter zuverlässig und sicher mit Erdgas. Unser Tipp für Sie: eins bietet verschiedenen Produkte an, bei denen Sie gegenüber der Grund- oder Ersatzversorgung sparen können. Schauen Sie doch gleich mal in unserem Produktfinder nach. Oder rufen Sie uns an, wir beraten Sie gern: (0371) 525 - 2525

  3. Im Laufe des Jahres 2022 wurden die erforderlichen finanziellen Mittel zur Erschließung der sogenannten Grauen Flecken bereitgestellt. Graue Flecken sind alle Anschlüsse, denen im Download weniger als 100 Mbit/s zuverlässig zur Verfügung stehen. Dadurch wird ein großer Teil der Adressen, die bisher in den Projekten eine "Teilförderung" erhalten, in die Vollförderung übergehen. Für die bisher in der Teilförderung liegenden Adressen, die derzeit mit unter 100 Mbit/s im Download versorgt sind, gilt: Sie müssen nicht tun. Wir können Ihnen zusichern - Sobald der Fördermittelgeber dem Antrag zustimmt, so werden wir die daraus resultierenden Kosten-Vorteile an die entsprechenden Eigentümer*innen weitergeben, unabhängig davon, welche Angaben bei der Erteilung der Gestattung gemacht wurden und ob eine Rechnungslegung bereits erfolgt ist oder noch erfolgen wird.

  4. Gern können Sie Ihre Rechnungen bundesweit ganz bequem in vielen Einzelhandelsgeschäften an uns bezahlen. Verbinden Sie das doch gleich mit Ihrem Einkauf und sparen Sie sich so einen zusätzlichen Weg. Sehen Sie hier, wie einfach es geht.

  5. Sobald Sie unser Stromprodukt einsstrom E-Mobil abgeschlossen haben, geben wir Ihre Daten an unsere Techniker weiter. Eine Anmeldung zum Netzanschluss (sog. ANA) ist grundsätzlich nicht erforderlich. Wir geben den Zählerwechsel beim wettbewerblichen Messstellenbetreiber in Auftrag und dieser wird im Anschluss den Zählerwechsel in terminlicher Abstimmung mit Ihnen vornehmen. Bitte beachten Sie, dass die Zeit von Produktabschluss bis hin zur Durchführung des Zählerwechsels aufgrund mehrerer umfangreicher Prozesse einige Wochen in Anspruch nehmen kann.

  6. Ja, die Anmeldung erfolgt über Ihren OnlineService-Zugang.

  7. Rabatte in exklusiven Onlineshops und weitere attraktive Angebote.

Ausgezeichnet für unsere Region

Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.

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