FAQs

Antworten auf die häufigsten Fragen

  1. Die Preisanpassung ist in der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Ihrem Produkt geregelt.

  2. Ihr Erdgaspreis setzt sich aus einem Grund- und einem Arbeitspreis (Preis pro Kilowattstunde) zusammen.
  3. Ja. Sofern die installierte Leistung von Wärmepumpen oder Anlagen zur Raumkühlung eine Leistung von 11 kW überschreitet, findet im Falle einer Direktsteuerung der Einzelanlage (Einzelanlagensteuerung) nicht ein Mindestleistungswert von 4,2 kW, sondern stattdessen ein Wert von 40 Prozent der installierten Leistung, Anwendung. Entsprechende Unterschiede ergeben sich auch in der Berechnungsformel im Falle der Steuerung über ein smartes  Energiemanagement.

  4. In manchen Fällen nehmen wir eine erneute Abbuchung vor - bitte sorgen Sie dann für ausreichend Deckung auf Ihrem Konto. In anderen Fällen bitten wir Sie um Überweisung. Wie es in Ihrem Fall weitergeht, erfahren Sie in einem Brief von uns.

    Hat sich Ihr Konto geändert? Dann passen Sie Ihre Bankdaten doch ganz einfach und bequem selbst im eins-Onlineservice an.

    Sie sind noch nicht registriert? Einfach mit Vertragskontonummer und Zählernummer anmelden. Oder teilen Sie uns Ihre neuen Bankdaten mit - am besten per E-Mail an: kundenservice@eins.de

  5. Gern schauen wir mit Ihnen gemeinsam, was möglich ist.

    Bitte rufen Sie uns dazu an: 0371 525 - 2525

  6. Angeschrieben werden alle Grundstückseigentümer, die einen komplett geförderten Glasfaser-Anschluss erhalten oder deren Grundstück direkt an der geplanten Ausbautrasse liegt. Damit der Internetanschluss bis ins Haus verlegt werden kann, ist die Einwilligung aller Eigentümer der Immobilie nötig. Wenn Sie kein Brief bekommen haben, kann folgende Gründe haben: 
    1. In der Regel werden die Schreiben über einen gewissen Zeitraum versetzt versendet. Jedoch sind uns nicht alle Eigentümer namentlich bekannt, deswegen versenden wir in diesem Fall einen unpersonalisierten Brief an die Adresse, die für einen Glasfaseranschluss vorgesehen ist. Wenn Sie nicht selbst an der Adresse wohnhaft sind, fragen Sie Ihre Mieter, ob diese einen Brief von eins erhalten haben.
    Alternativ schauen Sie einfach in unserer Verfügbarkeitsprüfung nach, ob Ihre Adresse beim Ausbau dabei ist. Dort können Sie auch direkt die Gestattung (Einwilligung zum Glasfaserausbau) abgeben. 
    2. Ihre Adresse ist tatsächlich nicht für den Ausbau im Rahmen der von eins gewonnenen Förderprojekte dabei. Das tut mir leid. Da bedeutet, ihre Immobilie ist laut gültigem Förderprogramm mit ausreichend Internetgeschwindigkeit versorgt oder Ihr Grundstück liegt nicht direkt an der geplanten Glasfasertrasse (bspw. 2. Reihe). Sie können uns mitteilen, dass Sie einen Glasfaseranschluss möchten. Geben Sie dafür Ihre Adresse in der Verfügbarkeitsprüfung ein und klicken Sie dann auf "Interessenten-Registrierung". eins prüft dann, ob ihr Grundstück im Rahmen der Netzverdichtung an das Glasfasernetz angeschlossen werden kann.

  7. Nein. Wenn Sie einen geförderten Glasfaser-Anschluss von eins beantragen, müssen Sie nicht zwingend einen Internetvertag abschließen. eins stellt das Netz allen Anbietern diskriminierungsfrei zur Verfügung, bietet aber auch selbst Internetprodukte für Privat- und Geschäftskunden an. Bestehende Verträge mit Internet- und Fernseh-Anbietern bleiben vom Netzausbau unbeeinflusst. Für den Glasfaser-Anschluss erhalten Sie eine separate Anschlussdose, die erst aktiviert wird, wenn Sie ein Glasfaser-Tarif buchen. Vorhandene Technik wie Computer, Fernseher oder Telefon können weiter genutzt werden. Einzig der Router muss für die hohen Übertragungsraten geeignet sein. 

Ausgezeichnet für unsere Region

Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.

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