FAQs
Antworten auf die häufigsten Fragen
- Anspruchsberechtigt sind Kund*innen, die die gelieferte Wärme zu eigenen Zwecken verbrauchen oder den Mietern zur Nutzung zur Verfügung stellen, sofern der Jahresverbrauch 1. 500. 000 Kilowattstunden je Entnahmestelle und Jahr nicht übersteigt oder der Letztverbraucher kein zugelassenes Krankenhaus ist. Ausnahmsweise sind auch Kund*innen mit einem Jahresverbrauch von mehr als 1. 500. 000 Kilowattstunden anspruchsberechtigt, die: Wärme im Zusammenhang mit der Vermietung von Wohnraum oder als Wohnungseigentümergesellschaft im Sinne des Wohnungseigentümergesetzes beziehen,die zugelassene Pflege-, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Kindertagesstätten und andere Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, die im Aufgabenbereich des Sozialgesetzbuchs soziale Leistungen erbringen,die staatlich, staatlich anerkannten oder gemeinnützigen Einrichtungen des Bildungs-, Wissenschafts- oder Forschungsbereichs oder eine Bildungseinrichtung der Selbstverwaltung der Wirtschaft in der Rechtsform von Körperschaften des öffentlichen Rechts, ein eingetragener Verein sind,die Einrichtungen der medizinischen(1) oder beruflichen Rehabilitation(2), Werkstätten für Menschen mit Behinderung(3), andere Leistungserbringer(4) oder Leistungserbringer der Eingliederungshilfe nach Teil 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch sind. Fußnoten: 1 Soweit sie keine Krankenhäuser sind. 2 Nach § 51 SGB IX. 3 Nach § 219 SGB IX. 4 Nach § 60 SGB IX. Eine Mitteilungspflicht, wie im Erdgasbereich, ist für solche ausnahmsweise anspruchsberechtigten Kunden nicht vorgesehen. Ebenfalls ist keine Stichtagsbetrachtung wie im Erdgasbereich vorgesehen.der Entlastungsbetrag beläuft sich auf die Höhe des Septemberabschlages 2022 zuzüglich eines Aufschlages von 20 %. Ist der Kunde zur Zahlung eines nach einem anderen Verfahren ermittelten Abschlags verpflichtet als der Leistung von 12 Abschlagszahlungen innerhalb eines jährlichen Abschlagszeitraums, so ist ein entsprechender monatlicher Durchschnitt zu bilden. Dieser ermittelt sich aus der Summe der Abschlagszahlungen, die der Kunde für seinen Wärmebezug im letzten Abrechnungszeitraum zu zahlen verpflichtet war, geteilt durch die Anzahl der auf diesen Abrechnungszeitraum entfallenden Monate. Sind mit der Durchschnittsbildung jahreszeitliche Verbrauchsschwankungen nicht angemessen berücksichtigt, so ist der Abschlag heranzuziehen, den vergleichbare Kunden zahlen. Die Entlastung der Kunden für den Monat Dezember erfolgt durch Überweisung auf das Konto des Kunden bis spätestens 31.dezember 2022, sofern uns hierfür eine Bankverbindung vorliegt. Sofern uns keine Bankverbindung vorliegt, wird der Entlastungsbetrag in der nächsten Jahresrechnung berücksichtigt. Eine Aufrechnung mit offenen Forderungen gegen ihre Kunden ist den Wärmeversorgungsunternehmen nicht gestattet.
Bei einem Todesfall benötigen wir:
- Zählernummer
- Name und Adresse
- Marktlokatins-Identifikationsnummer (MaLo-ID)
- Datum der Wohnungsabgabe
- eine Rechnungsadresse
- Anschrift | Empfänger für die Schlussrechnung
Aufgrund einer neu ab 6. Juni 2025 geltenden EU-Richtlinie können Umzüge nur noch in die Zukunft erfolgen. Melden Sie sich daher so schnell wie möglich bei uns.
Eine Vertragslaufzeit für das gesamte Paket gibt es nicht – jedoch für die einzelnen Paketbestandteile E-Fahrzeug-Leasing und Stromprodukt einsstrom E-Mobil. Die jeweilige E-Fahrzeug-Leasingdauer hängt von der Fahrzeugauswahl ab und kann im persönlichen Beratungstermin beim Autohaus individuell bestimmt werden. Das Stromprodukt einsstrom E-Mobil hat eine Vertragslaufzeit von 24 Monaten.
- Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 24 Monate. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.
Sie haben schon einen Vertrag mit uns abgeschlossen? Gern prüfen wir für Sie, ob ein Wechsel in ein Ökostromprodukt möglich ist. Bitte melden Sie sich bei uns - per E-Mail an e-mobile@eins.de.
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Oder lassen Sie sich von uns beraten: (0371) 525 - 2525 oder persönlich in unserem Kundencenter - vereinbaren Sie doch gleich einen Termin.
Die Planung einer Photovoltaikanlage erfordert eine sorgfältige Betrachtung verschiedener Faktoren, um sicherzustellen, dass Sie das Beste aus Ihrer Investition herausholen. Zunächst müssen Sie die Größe und Ausrichtung Ihres Daches berücksichtigen. Diese beiden Aspekte bestimmen, wie viel Sonnenlicht Ihre Photovoltaikanlage einfangen kann. Eine Süd- oder Westausrichtung ist in der Regel ideal, da sie die meiste Sonneneinstrahlung ermöglicht. Auch die Größe Ihres Daches spielt eine entscheidende Rolle, da sie bestimmt, wie viele Solarmodule installiert werden können.
Ein weiterer wichtiger Faktor ist Ihr aktueller und zukünftiger Stromverbrauch. Je nachdem, wie viel Strom Sie verbrauchen, müssen Sie eine entsprechend große Anlage planen, um Ihren Bedarf zu decken. Dabei sollten Sie auch zukünftige Veränderungen, wie den Kauf eines Elektroautos oder den Einbau einer Wärmepumpe, in Betracht ziehen.
Die lokale Einspeisevergütung ist ebenfalls ein wichtiger Aspekt, der bei der Planung einer Photovoltaikanlage berücksichtigt werden sollte. Die Höhe der Einspeisevergütung kann je nach Region und aktuellen gesetzlichen Bestimmungen variieren.
Neben all diesen technischen und finanziellen Aspekten ist es auch wichtig, ein Angebot von einem Fachmann einzuholen. Dabei unterstützen wir Sie gern, indem wir Ihnen Expert*innen aus unserem Netzwerk zur Seite stellen. Lesen Sie mehr dazu auf unserer Seite „Ihr Weg zur neuen Photovoltaikanlage“. Ein qualifizierter Solartechniker kann eine detaillierte Analyse Ihres Hauses durchführen und Ihnen eine genaue Schätzung der Kosten und des potenziellen Ertrags Ihrer Photovoltaikanlage geben. Er kann Ihnen auch bei der Auswahl der richtigen Ausrüstung helfen und sicherstellen, dass die Installation ordnungsgemäß durchgeführt wird.
Zusätzlich zur Beratung durch einen Fachmann sollten Sie auch Ihre eigenen Recherchen durchführen. Informieren Sie sich über die neuesten Entwicklungen in der Solartechnologie und über die Erfahrungen anderer Hausbesitzer mit Photovoltaikanlagen. Dies kann Ihnen dabei helfen, fundierte Entscheidungen zu treffen und sicherzustellen, dass Sie Ihr Geld auf die bestmögliche Weise investieren.
Ausgezeichnet für unsere Region
Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.

