FAQs
Antworten auf die häufigsten Fragen
Sie schließen einen Vertrag in Ihrem Wunschprodukt ab und um alles Weitere kümmern wir uns für Sie. Und so funktionierts:
- Wählen Sie Ihr Wunschprodukt - am besten gleich online.
- Schließen Sie den Auftrag ab.
- Wir kündigen für Sie bei Ihrem derzeitigen Versorger
- Sie erhalten von uns eine Bestätigung / Information.
Oder lassen Sie sich von uns beraten: (0371) 525 - 2525 oder in unserem Kundencenter - vereinbaren Sie doch gleich einen Termin.
Strom und Erdgas:
Ein Tarifwechsel aus der Grundversorgung (einsstrom Basis | einserdgas Basis) ist jederzeit möglich. Bei anderen Tarifen ist das abhängig von der Vertragslaufzeit und den Regelungen in den Geschäftsbedingungen. Im eins-Onlineservice können Sie Ihren Tarifwechsel selbst vornehmen.hier gehts zum eins-Onlinservice
Oder lassen Sie sich von uns beraten, telefonisch (0371) 525 - 2525 oder in unserem Kundencenter - vereinbaren Sie doch gleich einen Termin.
Internet und Telefonie:
Innerhalb der ersten 12 Monate nach erstmaligem Vertragsbeginn können Sie einmalig in einen anderen Tarif wechseln - die Vertragslaufzeit bleibt sogar bestehen. Natürlich können Sie auch danach jederzeit wechseln - dann beginnt die Vertragslaufzeit neu.Das ist wichtig dazu: Bitte teilen Sie uns Ihren Wunsch nach einem Tarifwechsel mindestens einen Monat vorher schriftlich mit.
- Die Verantwortlichen der Unternehmen aus der Gasbranche beobachten die aktuellen Entwicklungen sehr genau. Von Abschaltungen potenziell betroffene Kund*innen werden rechtzeitig vorab in der Regel per E-Mail und ggf. mit telefonischer Vorankündigung durch den Netzbetreiber informiert. Eine objektive Sachstandsaufklärung zu einer möglichen Gasmangellage ist uns ein wichtiges Anliegen. Dazu ist Ihr Netzbetreiber in den letzten Wochen bereits auf Sie zugekommen, um Erreichbarkeit, Kommunikationskanäle und Ansprechpartner*innen zu aktualisieren und für den Ernstfall vorbereitet zu sein und um unverzüglich Anordnungen der BNetzA Folge leisten zu können.
eins bietet verschiedene Produkte an. Nutzen Sie ganz einfach unseren Produktfinder - prüfen Sie die Verfügbarkeit unserer Produkte und finden Sie Ihr Produkt.
Oder lassen Sie sich von uns beraten. Rufen Sie uns gern - (0371) 525 - 2525 - oder vereinbaren Sie einen Termin.
- Wenn Ihre STB nicht startet, schalten Sie die Box bitte kurz aus. Hilft das nicht, trennen Sie die Box vom Strom und halten Sie den Power-Knopf" vorne auf der Box für 10 Sekunden gedrückt, während Sie gleichzeitig den Stecker wieder einstecken. Die Box ist gestartet, aber Sie können nicht fernsehen? Bitte stellen Sie sicher, dass die STB Zugang zum Internet hat. "
Schön, dass Sie danach fragen. Eine effizienter Umgang lohnt sich doppelt. Sie sparen Kosten und schonen gleichzeitig unsere Umwelt. Gern haben wir für Ihr zu Hause ein paar Tipps zusammengestellt. Hier geht’s lang.
Betreiber einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung (steuVE) haben im Rahmen der Reduzierung des netzwirksamen Leistungsbezugs die folgenden Pflichten:
- Mitteilung der Inbetriebnahme einer neu errichteten Anlage gegenüber dem Netzbetreiber (§ 19 Abs. 2 NAV) über den Elektroinstallateur;
- Abschluss einer § 14a-Vereinbarung mit dem Netzbetreiber, wobei Modul 1 automatisch gilt;
- Auswahl für jede steuVE, ob Direktansteuerung oder Steuerung mittels smartem Energiemanagement;
- Sicherstellung, dass die für das Mess- bzw. Steuerungskonzept erforderlichen technischen Einrichtungen eingebaut werden und jederzeit technisch betriebsbereit sind;
- Sicherstellung der unverzüglichen Umsetzung des Steuerbefehls durch Anpassung der Anlage;
- Sicherstellung, dass der vorgegebene netzwirksame Leistungsbezug nicht überschritten wird;
- Sicherstellung, dass im Fall konkurrierender Anforderungen mit anderweitigen Steuerungsmaßnahmen, insbesondere marktlicher Laststeuerung, dem Steuerbefehl des Netzbetreibers stets Vorrang eingeräumt wird;
- Spätestens ab dem 01.03.2025 sind Betreiber einer steuVE zur internen Dokumentation verpflichtet, um bei Bedarf nachzuweisen, dass die vom Netzbetreiber vorgegebene Leistungsreduzierung wirksam umgesetzt worden ist. Er hat also sicherzustellen, dass seine Anlage nicht nur ordnungsgemäß installiert und betriebsbereit ist, sondern auch, dass sie Steuerungssignale empfangen, umsetzen und dokumentieren kann. Die Daten sind zwei Jahre vorzuhalten und der Bundesnetzagentur oder auf Verlangen des Netzbetreibers im Fall berechtigter Zweifel vorzulegen;
- Mitteilung einer geplanten leistungswirksamen Änderung oder Außerbetriebnahme einer steuVE an den Netzbetreiber (über den Elektroinstallateur)
Ausgezeichnet für unsere Region
Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.


