FAQs
Antworten auf die häufigsten Fragen
- Die Bundesregierung hat am Mittwoch, dem 30. März 2022, die Frühwarnstufe aus dem Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland ausgerufen. Damit ist ein Krisenteam aus Vertretern von Behörden und Energieversorgern zusammengetreten.der Krisenstab beobachtet und bewertet laufend die Entwicklungen und leitet, wenn nötig, weitere Maßnahmen ein. Versorger und Betreiber der Gasleitungen müssen nun regelmäßig die Lage für die Bundesregierung einschätzen. Hintergrund für die Ausrufung der Frühwarnstufe ist Russlands Forderung, Gasrechnungen in Rubel zu begleichen, um den stark abgewerteten russischen Rubel zu stützen. Dies lehnen die G-7-Staaten und EU jedoch ab. Aktuell ist die Versorgung in Deutschland gesichert. Bei der Ausrufung der Frühwarnstufe handelt es sich um eine Vorsorgemaßnahme. Die Bundesregierung trifft damit Vorbereitungen für den Fall einer weiteren Eskalation seitens Russlands. In der Frühwarnstufe greifen marktbasierte Maßnahmen, um die Gasversorgung aufrechtzuerhalten: Dazu gehören etwa die Nutzung von Flexibilitäten auf der Beschaffungsseite, der Rückgriff auf Gasspeicher und die Optimierung von Lastflüssen. Sollten diese Maßnahmen nicht ausreichen, um die Versorgung aufrechtzuhalten, werden die nächsten Stufen im Notfallplan eingeleitet.
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- Die Bundesregierung hat beschlossen, zum 01. 01. 2021 den Kohlendioxid-Preis (CO2-Preis) einzuführen. Auf dessen Grundlage will Deutschland die EU-rechtlichen Verpflichtungen zur Emissionssenkung erreichen.
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