FAQs

Antworten auf die häufigsten Fragen

  1. Stimmen Passwort und Benutzername? Haben Sie Ihre Daten vielleicht gerade nicht zur Hand? Kein Problem - klicken Sie einfach im eins-Onlineservice auf "Zugangsdaten vergessen". Ansonsten rufen Sie uns einfach an: (0371) 525 - 2525

  2. Ja, die Rechnung des Fachbetriebs begleichen Sie selbst. Anschließend laden Sie die Rechnung einfach online auf eins.de/gemeinsam-sparen hoch oder senden Sie zusammen mit dem Formular, das Ihrem Anschreiben beiliegt, an uns. Wir überweisen den Zuschuss in Höhe von 100 Euro brutto innerhalb von zwei bis vier Wochen auf das von Ihnen angegebene Konto.
  3. Schön, dass Sie etwas für unsere Umwelt tun möchten. In unserem eins-Onlineservice können Sie das sogar selbst umstellen. 

    Sie sind noch nicht registriert? Einfach mit Vertragskontonummer und Zählernummer anmelden.

  4. Wir liefern Ihnen monatlich eine transparente Auswertung der dienstlichen Ladevorgänge – inklusive kWh, Preis und Zeitpunkt. Die eigentliche Erstattung an den Mitarbeitenden erfolgt durch Sie intern, basierend auf dieser Übersicht.

  5. Ja. Alle Stromspeicher mit einer installierten Leistung von mehr als 4,2 kW, welche technisch grundsätzlich in der Lage sind, Strom aus dem Netz zu beziehen, sind zur Teilnahme verpflichtet. Hierfür ist es unerheblich, ob aufgrund des Messkonzepts, der EEG-Vergütung oder anderen Gründen kein Netzbezug vorgesehen ist bzw. erfolgen darf. Nahezu alle Stromspeicher, die heute zur PV-Eigenverbrauchserhöhung neu installiert werden, fallen somit unter die Regelungen.

  6. Gern helfen Ihnen die Mitarbeiter*innen des eins-Kundenservice, wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen der Gestattung benötigen. Rufen Sie uns dafür unter der folgenden Nummer an: (0371) 525 5555. Die Mitarbeiter*innen füllen gemeinsam mit Ihnen am Telefon Ihre Gestattung aus. Im Anschluss daran erhalten Sie nochmal alle wichtigen Unterlagen per Post. Sie möchten Ihre Eigentümer-Gestattung von einer anderen Person in Ihrem privaten Umfeld ausfüllen lassen? Kein Problem. Dann benötigen wir lediglich einen Nachweis, dass diese Person in Ihrem Namen die Gestattung abgeben darf. Laden Sie die Vollmacht einfach bei der Abgabe der Gestattung hoch.

  7. Sehr gern unterstützen wir Sie mit unserem Förderprogramm eins-Umweltbonus. Lesen Sie hier nach, wie es funktioniert. Weitere Informationen zu unserem Förderprogramm finden Sie hier.

Ausgezeichnet für unsere Region

Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.

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