FAQs

Antworten auf die häufigsten Fragen

  1. Für Verbrauchsstellen außerhalb des Netzgebietes inetz können wir einsstrom E-Mobil leider nur mit einem intelligenten Stromzähler anbieten, da der Einbau eines klassischen Mehrtarifzählers meist mit einer kostenintensiven Erweiterung des kompletten Zählerschranks verbunden ist. Dies liegt an dem beim klassischen Mehrtarifzähler gesondert zu verbauenden Tarifschaltgerät. Meist ist der dafür benötigte Platz im Zählerschrank nicht vorhanden oder bereits belegt. Bei unserem intelligenten Zähler hingegen ist das Tarifschaltgerät bereits integriert und es ist kein zusätzlicher Platz im Zählerschrank erforderlich. Das vereinfacht die Installation, reduziert die Kosten und bietet Ihnen zudem zahlreiche Vorteile.

  2. Mit WLAN‑Mesh, optimaler Router‑Position, FRITZ!Repeatern und aktualisierter Firmware steigern Sie die Reichweite deutlich.
  3. Die Bilanzierungsumlage ist keine neu eingeführte Umlage. Sie betrug bislang lediglich null Cent pro Kilowattstunde und war daher nicht von Bedeutung. Die deutliche Erhöhung der Bilanzierungsumlage ist erforderlich, um die gleichmäßige Auslastung des Gasnetzes zu garantieren. Wird mehr Gas verbraucht als geplant, muss der zusätzliche Bedarf kurzfristig am Markt als Regelenergie beschafft werden. Aufgrund der aktuellen Marktsituation sind diese Zusatzeinkäufe aktuell sehr teuer, daher der spürbare Anstieg der Umlage. Die Höhe der Bilanzierungsumlage wird alle 12 Monate neu ermittelt.
  4. Über die eins-E-Mobil-App melden Sie sich als E-Mobilitäts-Kunde bei eins an und erhalten Zugang zu den Ladestationen von eins.
    Über die App erstellen und verwalten Sie Ihr Benutzerkonto, hinterlegen ein Zahlungsmittel, erhalten eine Übersicht über Ihre getätigten Ladevorgänge und über die von eins erhaltenen Ladevorgangsabrechnungen.

    Darüber hinaus sehen Sie alle für Sie verfügbaren Ladestationen und erhalten Informationen zur jeweiligen Ladestation sowie den dort geltenden Preisen für Ladevorgänge.

  5. Grundsätzlich können Sie auch als Mieter die Bestandteile des eins-E-Mobil-Pakets nutzen. Jedoch müssen Sie beachten, dass für die vollumfängliche Nutzung des Stromprodukts einsstrom E-Mobil an Ihrer Verbrauchsstelle ein Mehrtarifzähler verbaut werden muss.der Einbau der Wallbox hat ebenfalls bauliche Veränderungen an der bestehenden Elektrik der Verbrauchsstelle zur Folge. Für beide Vorhaben müssen Sie im Vorfeld mit Ihrem Vermieter sprechen und sich dessen Einverständnis einholen. Diese Rücksprache kann dabei auch die passende Gelegenheit sein, sich über die Übernahme der für Zähleraustausch und Wallbox-Installation anfallenden Kosten zu einigen.

  6. Selbstverständlich bleiben alle im Haus vorhandenen Kommunikationsnetze unangetastet und weiter in Betrieb, egal ob Internet, Fernsehen oder Telefon. Bestehende Verträge mit Internet- und Fernseh-Anbietern bleiben vom Netzausbau unbeeinflusst. Für den Glasfaseranschluss erhalten Sie eine separate Anschlussdose (ONT), die erst aktiviert wird, wenn Sie ein glasfaserbasiertes Produkt buchen. Vorhandene Technik, wie Computer, Fernseher oder Telefon, kann weiter genutzt werden. Einzig der Router muss für die hohen Übertragungsraten geeignet sein.

  7. Die Reduzierung der Netzentgelte wird mit Ihrer Stromrechnung ausgewiesen und verrechnet.

    Ein wichtiger Hinweis: Die Regeln gelten für neu installierte Anlagen automatisch und werden vom jeweiligen Netzbetreiber erfasst und an den Energielieferanten, wie eins energie übermittelt.

    Wir weisen die Reduzierung aus, vorausgesetzt uns liegen entsprechende Informationen seitens Netzbetreiber vor.

Ausgezeichnet für unsere Region

Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.

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