FAQs
Antworten auf die häufigsten Fragen
WICHTIG: Aufgrund einer neu ab 6. Juni 2025 geltenden EU-Richtlinie können Umzüge nur noch in die Zukunft erfolgen. Denken Sie deshalb daran, sich rechtzeitig abzumelden - mindestenst 14 Tage vorher. Erfahren Sie hier mehr dazu.
Melden Sie Ihren Auszug doch ganz einfach online über unseren eins-Onlineservice. Sie sind noch nicht registriert? Einfach mit Vertragskontonummer und Zählernummer anmelden.
Natürlich können Sie uns auch anrufen (0371) 525 - 2525 oder eine E-Mail senden an: kundenservice@eins.de
Diese Daten brauchen Sie:- Zählernummer
- Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID)
- Datum der geplanten Schlüsselübergabe
- Zählerstand - kann nach Übergabe nachgereicht werden
- Adresse für die Zusendung der Schlussrechnung
Ja, in den meisten Fällen ist eine Nachrüstung problemlos möglich. Wir prüfen Ihre Anlage und beraten Sie individuell.
Anlagen, welche aus technischer Unmöglichkeit nicht steuerbar sind, sind von einer Entgeltreduzierung ausgenommen. Die technische Unmöglichkeit muss den Netzbetreiber angezeigt werden.
Nach dem Auslaufen der 20-jährigen EEG-Vergütung fällt Ihre Erzeugungsanlage in die sonstige Direktvermarktung und kann weiterhin vermarktet werden.
Hierfür bieten sich folgende Optionen an:
- Erhöhung / Optimierung des Eigenverbrauches: Nutzen Sie Ihren erzeugten Strom selbst und senken Sie so Ihre Energiekosten. Mit einem Speicher lässt sich das Einsparpotenzial zusätzlich steigern. Überschussstrom kann mittels sonstiger Direktvermarktung vermarktet werden.
- Sonstige Direktvermarktung: Sie erhalten weiterhin eine Vergütung auf Basis von EPEX Spot – nur ohne Marktprämie durch den Netzbetreiber.
- Unentgeltliche Einspeisung
a. Es besteht die Möglichkeit, bei Ihrem Netzbetreiber die unentgeltliche Einspeisung Ihres Überschussstromes ins Netz zu beantragen, sofern die Anlagenleistung unter einer bestimmten Leistungsgrenze liegt. Diese Grenze ist abhängig von dem Datum der Inbetriebnahme Ihrer Anlage.
b. Inbetriebnahme bis 31.12.2025: < 400 kW(p)
c. Inbetriebnahme ab 01.01.2026: < 200 kW(p)
Bitte beachten Sie die notwendigen Voraussetzungen und Fristen für einen erfolgreichen Wechsel der Vermarktungsform, um sich vor möglichen Einnahmeverlusten aufgrund eines zu kurzfristigen Wechselwunsches zu schützen.
PV-Anlagen unter 100 kW(p) können u. U. zusätzlich von Anschlussregelungen des EEG nach Ablauf der 20 Jahre EEG-Förderung profitieren.
Haben Sie mehr verbraucht als sonst? Dann erhöht sich auch Ihr Abschlag, so wird eine hohe Nachzahlung in der nächsten Rechnung vermieden. Ist Ihr Abschlag gestiegen, obwohl nicht mehr verbraucht wurde? Sagen Sie uns einfach Bescheid. Oder passen Sie Ihren Abschlag gleich selbst im eins-Onlineservice an - so gehts am schnellsten.
- Die Einrichtung Ihrer FRITZ!Box ist in wenigen Schritten erledigt. Je nachdem, welches Modell Sie nutzen, finden Sie alle wichtigen Schritte – inklusive Anschlussgrafiken – in unserer bebilderten Anleitung.
Ihre Mitarbeitenden erhalten auf Wunsch eine weitere Ladekarte ausschließlich für das private Laden. Private Ladevorgänge lassen sich so klar abgrenzen – die Kontrolle über die Abrechnung bleibt bei Ihnen.
Ausgezeichnet für unsere Region
Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.

