FAQs
Antworten auf die häufigsten Fragen
Ja, in den meisten Fällen ist eine Nachrüstung problemlos möglich. Wir prüfen Ihre Anlage und beraten Sie individuell.
Anlagen, welche aus technischer Unmöglichkeit nicht steuerbar sind, sind von einer Entgeltreduzierung ausgenommen. Die technische Unmöglichkeit muss den Netzbetreiber angezeigt werden.
Nach dem Auslaufen der 20-jährigen EEG-Vergütung fällt Ihre Erzeugungsanlage in die sonstige Direktvermarktung und kann weiterhin vermarktet werden.
Hierfür bieten sich folgende Optionen an:
- Erhöhung / Optimierung des Eigenverbrauches: Nutzen Sie Ihren erzeugten Strom selbst und senken Sie so Ihre Energiekosten. Mit einem Speicher lässt sich das Einsparpotenzial zusätzlich steigern. Überschussstrom kann mittels sonstiger Direktvermarktung vermarktet werden.
- Sonstige Direktvermarktung: Sie erhalten weiterhin eine Vergütung auf Basis von EPEX Spot – nur ohne Marktprämie durch den Netzbetreiber.
- Unentgeltliche Einspeisung
a. Es besteht die Möglichkeit, bei Ihrem Netzbetreiber die unentgeltliche Einspeisung Ihres Überschussstromes ins Netz zu beantragen, sofern die Anlagenleistung unter einer bestimmten Leistungsgrenze liegt. Diese Grenze ist abhängig von dem Datum der Inbetriebnahme Ihrer Anlage.
b. Inbetriebnahme bis 31.12.2025: < 400 kW(p)
c. Inbetriebnahme ab 01.01.2026: < 200 kW(p)
Bitte beachten Sie die notwendigen Voraussetzungen und Fristen für einen erfolgreichen Wechsel der Vermarktungsform, um sich vor möglichen Einnahmeverlusten aufgrund eines zu kurzfristigen Wechselwunsches zu schützen.
PV-Anlagen unter 100 kW(p) können u. U. zusätzlich von Anschlussregelungen des EEG nach Ablauf der 20 Jahre EEG-Förderung profitieren.
Haben Sie mehr verbraucht als sonst? Dann erhöht sich auch Ihr Abschlag, so wird eine hohe Nachzahlung in der nächsten Rechnung vermieden. Ist Ihr Abschlag gestiegen, obwohl nicht mehr verbraucht wurde? Sagen Sie uns einfach Bescheid. Oder passen Sie Ihren Abschlag gleich selbst im eins-Onlineservice an - so gehts am schnellsten.
- Die Einrichtung Ihrer FRITZ!Box ist in wenigen Schritten erledigt. Je nachdem, welches Modell Sie nutzen, finden Sie alle wichtigen Schritte – inklusive Anschlussgrafiken – in unserer bebilderten Anleitung.
Ihre Mitarbeitenden erhalten auf Wunsch eine weitere Ladekarte ausschließlich für das private Laden. Private Ladevorgänge lassen sich so klar abgrenzen – die Kontrolle über die Abrechnung bleibt bei Ihnen.
Das Produkt einsstrom E-Mobil können Sie in einem ausgewählten Versorgungsgebiet jederzeit online in unserem E-Mobil-Konfigurator abschließen. Werden Sie an der betroffenen Verbrauchsstelle bereits von eins mit Strom versorgt, so können Sie – unabhängig von einer eventuell noch bestehenden Vertragsbindung – sofort mit dem Produkt einsstrom E-Mobil beliefert werden. Eine Abrechnung in Hochtarif (HT) und Niedertarif (NT) ist jedoch erst mit Einbau des Zweitarifzählers möglich. Für die bis zu diesem Zeitpunkt im Produkt verbrauchten Kilowattstunden gilt der Preis im Hochtarif (HT). Werden Sie an der betroffenen Verbrauchsstelle aktuell von einem anderen Versorger mit Strom beliefert, so hängt der Wechselzeitpunkt grundsätzlich davon ab, welche Vertragsbindung Sie bei diesem noch haben. Gern übernehmen wir für Sie die Kündigung Ihres Vertrages. Möchten Sie jedoch von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, sollten Sie Ihre Kündigung beim Vorversorger am besten selbst einreichen. Nur so können auch knappe Fristen eingehalten werden. Bitte beachten Sie, dass die Zeit von Produktabschluss bis hin zur Durchführung des Zählerwechsels aufgrund mehrerer umfangreicher Prozesse einige Wochen in Anspruch nehmen kann.
Ausgezeichnet für unsere Region
Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.


