FAQs

Antworten auf die häufigsten Fragen

  1. Der Betrag wird in Ihrer 1. Rechnung verrechnet. In der Rechnung wird der Betrag in der Entgeltberechnung als Nettobetrag ausgewiesen.
  2. Nein, eine kurzfristige Umrüstung ist nicht notwendig. Ab 2025 werden Brennwertthermen auf dem Markt sein, die bereits vollständig 100 % wasserstofftauglich sind. 

    Dies bedeutet, dass Hausbesitzer und Wohnungseigentümer, die eine Brennwertheizung besitzen, nicht sofort handeln müssen. Die neue Technologie, die ab 2025 verfügbar sein wird, bietet eine umweltfreundliche Alternative zu herkömmlichen Heizsystemen. Diese neuen Brennwertthermen können vollständig mit Wasserstoff betrieben werden, einem zukunftsträchtigen Energieträger, der als saubere und nachhaltige Quelle für Wärme und Strom gilt.  

    Solche Heizsysteme sind besonders attraktiv für diejenigen, die ihre CO2-Emissionen verringern und einen Beitrag zur Energiewende leisten möchten. Zudem wird erwartet, dass der Preis für Wasserstoff in den kommenden Jahren sinken wird, was die Betriebskosten dieser Heizsysteme weiter senken könnte.  

    Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass eine Umrüstung auf Wasserstoff nicht die einzige Lösung für eine nachhaltige Heizung ist. Es gibt auch andere erneuerbare Technologien, wie Wärmepumpen oder Solarthermie, die eine sinnvolle Alternative sein können. Daher sollte immer eine individuelle Betrachtung der Gegebenheiten vor Ort und der persönlichen Präferenzen erfolgen.  

    Zusätzlich ist zu beachten, dass, auch wenn eine kurzfristige Umrüstung nicht notwendig ist, eine langfristige Planung sinnvoll ist. Sollten größere Reparaturen an der bestehenden Heizungsanlage anstehen oder das Ende der Lebensdauer nahe sein, könnte es sinnvoll sein, den Umstieg auf eine Brennwertheizung, die mit Wasserstoff betrieben werden kann, in Betracht zu ziehen. Das Warten auf die neuen, wasserstofftauglichen Brennwertthermen kann also eine Überlegung wert sein. Aber wie bei jeder Investitionsentscheidung sollten verschiedene Faktoren, wie Kosten, Umweltauswirkungen und technische Anforderungen, berücksichtigt werden. 

  3. Sehr gern unterstützen wir Sie mit unserem Förderprogramm eins-Umweltbonus. Lesen Sie nach, wie es funktioniert. Weitere Informationen zu unserem Förderprogramm finden Sie hier.

  4. Eine Kündigung des Benutzerkontos ist nicht zwingend notwendig. Wenn Sie unsere Leistungen bzw. unsere Ladestationen nicht mehr nutzen wollen reicht es, wenn Sie die App nicht mehr nutzen und keine Ladevorgänge mehr durchführen.

    Sie können uns auch an e-mobil@eins.de eine entsprechende Mitteilung schicken. Wir deaktivieren dann Ihr Benutzerkonto.

  5. Gern können wir sämtlichen Schriftverkehr zu Ihrem Vertragskonto an eine andere Anschrift oder an Ihre Hausverwaltung senden. Teilen Sie uns das bitte schriftlich mit - denn ohne eine Genehmigung senden wir aus datenschutzrechtlichen Gründen alles weiterhin an Sie. Gern kann uns Ihr Verwalter auch eine Vollmacht von Ihnen vorlegen. Die Anpassung betrifft dann den gesamten Schriftverkehr. Eine Umstellung allein für Rechnungen ist nicht möglich.
  6. Über den Onlineservice auf onlineservice.eins.de – Kachel „einsBonuswelt“ anklicken.

  7. Bei der Anschaffung eines Stromspeichers im Rahmen einer PV-Anlage profitieren Sie von 0 % Mehrwertsteuer auf Lieferung und Montage von PV-Anlagen und wesentlichen Komponenten (inkl. Speicher) bis 30 kWp.

Ausgezeichnet für unsere Region

Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.

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