FAQs

Antworten auf die häufigsten Fragen

  1. Wärmepumpen sind relativ wartungsarm im Vergleich zu konventionellen Heizsystemen. Einmal jährlich sollte eine Inspektion durch einen Fachbetrieb durchgeführt werden, um die Effizienz und die ordnungsgemäße Funktion sicherzustellen. Die Lebensdauer von Wärmepumpen liegt bei etwa 20 bis 25 Jahren, wobei regelmäßige Wartung die Lebensdauer verlängern kann. Einige Komponenten wie der Verdichter können bei Bedarf ausgetauscht werden, was die Lebensdauer weiter erhöht.

  2. Damit es mit dem Glasfaserausbau schneller vorangeht, fördern Bund und Land den Glasfaserausbau in Sachsen. Zunächst muss Ihre Immobilie im Fördergebiet liegen. Außerdem muss Ihre Immobilie eine geringe “Versorgungsrate” haben, um einen vollständig geförderten Glasfaseranschluss bis in den Hausanschlussraum (Vollförderung) zu erhalten. Diese wird in einem Markterkundungsverfahren (MEV) bestimmt, bei dem die Telekommunikationsanbieter die maximale Internetgeschwindigkeit melden. Dieses MEV wird vor Beginn eines Förderprojektes vom Landkreis oder der Gemeinde in Auftrag gegeben.  

    Die Förderung bis zur Grundstücksgrenze (Teilförderung) gilt nur für Adresspunkte, die direkt an die Glasfasertrasse grenzen, um Adresspunkte mit Vollförderung zu erschließen. Erst auf dem Grundstück und im Gebäude sind geringe Eigenkosten fällig. Wenn alle Faktoren nicht auf Sie zutreffen, wird Ihr Grundstück im aktuellen Förderprogramm leider nicht an das Glasfasernetz angeschlossen. 

    Auf unserer Website können Sie prüfen, ob ihre Adresse im geförderten Ausbau dabei ist. Geben Sie dafür Ihre Adresse in die Verfügbarkeitsprüfung ein.

    Wenn Sie Ihre Adresse nicht finden oder Fragen zu dem Förderstaus Ihrer Immobilie haben, wenden Sie sich bitte an Ihren entsprechenden Landkreis, Stadt oder Gemeinde. 

  3. Moderne Wärmepumpen sind auch bei niedrigen Temperaturen äußerst effizient. Selbst bei Temperaturen unter dem Gefrierpunkt können sie genügend Wärme aus der Umgebungsluft gewinnen, um Ihr Zuhause angenehm zu beheizen.

  4. Die Zähler sind Eigentum des Netzbetreibers. Die Ablesung erfolgt jährlich. Weitere Information erhalten Sie vom zuständigen Netzbetreiber.
  5. Sie sind Eigentümer oder Verwalter und benötigen für die Abrechnung an die Mieter eine Anpassung des Abrechnungszeitraumes? Gern kann das umgestellt werden - auf den 31.03, 30.06, 30.09. oder 31.12. eines Jahres.

    Was müssen Sie dafür tun? Melden Sie sich bei uns. Wir senden Ihnen ein Formular zu. Bitte senden Sie uns das Formular dann ausgefüllt zurück. Wir kümmern uns um alles weitere.

    Das sollten Sie noch wissen:

    • Die Umstellung ist nur für künftige Rechnungen möglich.
    • Eine erstmalige Umstellung ist kostenfrei.
    • Brauchen Sie noch eine Abrechnung für die Vergangenheit (Zeitraum darf noch nicht abgerechnet sein)? Gern erstellen wir Ihnen eine Zwischenabrechnung - die ist kostenpflichtig. Bitte melden Sie sich dazu bei uns.
  6. Wi‑Fi 7 ermöglicht extrem schnelles WLAN, stabilere Verbindungen und bessere Performance für viele Geräte gleichzeitig – ideal für Streaming, Smart Home und Homeoffice.
  7. Ihre Lieblingssender können Sie unter Einstellungen/Senderliste einstellen. Durch nochmaliges Aktivieren des bereits gewählten Senders wird der Sender als Lieblingssender deaktiviert. Aktivieren Sie die Sender in der Reihenfolge, in der sie unter dem Menüpunkt Sender erscheinen sollen.der zuletzt hinzugefügte Lieblingssender erscheint immer ganz unten in der Liste. Sie können von der Ansicht der Lieblingssender zur Ansicht aller Sender wechseln - unter Einstellungen/Senderliste.

Ausgezeichnet für unsere Region

Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.

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