Wallbox-Förderung für Mehrfamilienhäuser 2026

Förderung für Ladeinfrastruktur sichern

500 Mio. € Fördervolumen für Ladeinfrastruktur

Geschäftsmann lehnt an E-Auto während dem Ladevorgang an einer Ladestation von eins
© Jan Felber

Förderung für Ladeinfrastruktur im Mehrfamilienhaus

Mit dem neuen Bundesförderprogramm für Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern 2026 unterstützt der Bund den Ausbau von Ladepunkten und zugehöriger Infrastruktur mit insgesamt 500 Millionen Euro. Eigentümer, Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften können sich so einen Teil der Investitionskosten für Ladepunkte und Infrastruktur fördern lassen.

  1. Stand April 2026

Sie stellen den Antrag - eins liefert die förderfähige Lösung.

Wir realisieren Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern – inklusive eines förderfähigen Kostenvoranschlags, der bereits auf die Anforderungen des Förderprogramms abgestimmt ist.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Auswahl passender Wallboxen und Ladepunkte für Ihr Gebäude
  • Individuelle technische Planung der Ladeinfrastruktur
  • Förderfähiger Kostenvoranschlag zur Einreichung beim Fördergeber
  • Fachgerechte Umsetzung und Inbetriebnahme der Ladeinfrastruktur
  • Voraussetzungen für die Förderung

    Damit die Förderung gewährt wird, müssen zentrale Bedingungen erfüllt sein:

    • Gebäude muss ein bestehendes Mehrfamilienhaus in Deutschland sein
    • Ladeinfrastruktur darf nur durch Bewohner*innen genutzt werden (nicht öffentlich zugänglich)
    • Vorverkabelung von mindestens 20% der Wohnstellplätze (jedoch mindestens 6 Stellplätze) nach Maßnahmenabschluss
    • Kostenvoranschlag liegt vor Antragstellung vor
    • Baubeginn darf erst nach Bewilligung des Förderantrags folgen
    • Nutzung von Strom aus 100% erneuerbaren Energien
  • Wer kann die Förderung beantragen?

    • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und deren Wohnungseigentümer
    • Privateigentümer von Mehrfamilienhäusern
    • Eigentümer von Stellplätzen
    • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
    • Unternehmen mit großen Wohnbeständen

    Gerade für Vermieter und Hausverwaltungen ist die Förderung besonders interessant: Sie können Ladeinfrastruktur nachrüsten bzw. vorbereiten, ohne die Investitionskosten allein tragen zu müssen – und schaffen gleichzeitig einen klaren Mehrwert für Mieter und Eigentümer.

Wie hoch ist die Förderung für Ladeinfrastruktur?

Die Förderung für Ladepunkte im Mehrfamilienhaus beträgt bis zu 2.000 Euro pro Stellplatz. Bereits die Vorverkabelung und Installation von Wallboxen werden bezuschusst.

Damit lassen sich die Kosten für Ladeinfrastruktur im Mehrparteienhaus deutlich reduzieren – insbesondere bei größeren Projekten oder Tiefgaragen.

Förderung beantragen und Kostenvoranschlag einholen – so funktioniert es

Die Antragstellung erfolgt vollständig digital über das Förderportal.

Die Förderung wird im Rahmen verfügbarer Mittel vergeben – eine frühzeitige Antragstellung ist entscheidend.

  1. Planung der Ladeinfrastruktur

    Sie legen fest, wie viele Stellplätze elektrifiziert werden sollen.

  2. Kostenvoranschlag einholen

    eins erstellt Ihnen einen vollständigen Kostenvoranschlag – füllen Sie hierzu die untenstehenden Fragen aus.

  3. Förderantrag online einreichen

    Den Antrag für die Ladeinfrastruktur im Mehrfamilienhaus stellen Sie digital im Förderportal.

  4. Bewilligung abwarten

    Nach der Bewilligung starten wir gemeinsam mit Ihnen in die Umsetzung – so stellen wir sicher, dass alle Förderbedingungen eingehalten werden.

  5. Umsetzung starten

    Wir realisieren die fachgerechte Umsetzung Ihrer Ladeinfrastruktur auf Grundlage des bewilligten Kostenvoranschlags.

Mehr Informationen zur Förderung und Wallboxen

Das Bundesförderprogramm für Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern 2026 richtet sich gezielt an Vermieter, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und Hausverwaltungen. Gerade für Hausverwaltungen bietet die Förderung für Ladeinfrastruktur die Möglichkeit, zukunftsfähige Lösungen für ganze Gebäude umzusetzen und gleichzeitig Fördermittel optimal zu nutzen.

Vermieter profitieren von einer höheren Attraktivität ihrer Wohnungen und können sich im Wettbewerb klar positionieren. Wohnungseigentümergemeinschaften schaffen eine gemeinsame Lösung für moderne Mobilität, während Wohnungsunternehmen die Möglichkeit haben, ganze Bestände effizient zu elektrifizieren.

Gleichzeitig reagieren Sie frühzeitig auf steigende Nachfrage nach Ladepunkten und sichern sich einen klaren Vorteil am Markt.

Die Förderung deckt alle wesentlichen Bestandteile der Ladeinfrastruktur im Mehrfamilienhaus ab. Dazu gehören nicht nur die eigentlichen Ladepunkte, sondern auch die technische Infrastruktur im Hintergrund.

Gefördert werden unter anderem die Installation von Wallboxen, der Netzanschluss sowie die komplette Verkabelung und notwendige bauliche Anpassungen. Auch technische Komponenten wie Transformatoren oder Energiemanagementsysteme können Bestandteil der Förderung sein.

Nicht übernommen werden hingegen laufende Kosten oder reine Planungsleistungen. Entscheidend ist also die konkrete Umsetzung der Ladeinfrastruktur.

Die Förderung beträgt:

  • maximal 1.300 Euro ohne installierte Wallbox,
  • maximal 1.500 Euro mit Wallbox oder
  • maximal 2.000 Euro mit einem Ladepunkt, der bidirektionales Laden unterstützt,

abhängig von der umgesetzten Maßnahme wie Vorverkabelung oder Installation von Wallboxen.

Die Förderung für Ladeinfrastruktur im Mehrfamilienhaus wird online über ein Förderportal beantragt. Voraussetzung ist ein konkreter Kostenvoranschlag, der bereits bei Antragstellung vorliegen muss.

Damit die Förderung gewährt wird, müssen zentrale Bedingungen erfüllt sein:

  • Gebäude muss ein bestehendes Mehrfamilienhaus in Deutschland sein
  • Ladeinfrastruktur darf nur für Bewohner*innen nutzbar sein (nicht öffentlich zugänglich)
  • Vorverkabelung von mindestens 20% der Wohnstellplätze (jedoch mindestens 6 Stellplätze) nach Maßnahmenabschluss
  • Kostenvoranschlag liegt vor Antragstellung vor
  • Baubeginn erst nach Bewilligung des Förderantrags
  • Nutzung von Strom aus 100% erneuerbaren Energien

Gefördert wird der vollständige Aufbau nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur in und an bestehenden Mehrparteienhäusern – ausschließlich für Bewohnerinnen und Bewohner. Das umfasst:

  • Wallboxen und Ladepunkte (Typ 2 oder CCS), min. 11 kW bis max. 22 kW
  • Netzanschluss inkl. Baukostenzuschuss
  • Vorverkabelung und Kabelwege
  • Energiemanagementsystem, Transformatoren, technische Komponenten
  • Notwendige Baumaßnahmen und Grundflächen­anpassungen

Nicht förderfähig: Planungs- und Genehmigungskosten, laufende Betriebskosten, Leasinggebühren.

Ja, die Förderung für Ladeinfrastruktur richtet sich ausdrücklich auch an Hausverwaltungen und Wohnungseigentümergemeinschaften, die Ladepunkte für Bewohner umsetzen möchten.

Ja, wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot für Wallboxen und Ladeinfrastruktur, das Sie direkt für die Antragstellung nutzen können.

Ja, wir begleiten Sie von der Planung über den Förderantrag bis zur Installation der Wallboxen im Mehrfamilienhaus.

Eine zukunftssichere Ladeinfrastruktur im Mehrfamilienhaus sollte von Anfang an auf Erweiterung ausgelegt sein. Dazu gehören:

  • skalierbare Wallbox-Systeme
  • intelligentes Lastmanagement
  • die Vorbereitung zusätzlicher Ladepunkte

Gerade bei Ladeinfrastruktur in Tiefgaragen ist eine vorausschauende Planung entscheidend, um spätere Erweiterungen einfach und kosteneffizient umzusetzen.

Ausgezeichnet für unsere Region

Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.

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