Wallbox-Förderung für Mehrfamilienhäuser 2026
Förderung für Ladeinfrastruktur sichern
500 Mio. € Fördervolumen für Ladeinfrastruktur

Förderung für Ladeinfrastruktur im Mehrfamilienhaus
Mit dem neuen Bundesförderprogramm für Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern 2026 unterstützt der Bund den Ausbau von Ladepunkten und zugehöriger Infrastruktur mit insgesamt 500 Millionen Euro. Eigentümer, Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften können sich so einen Teil der Investitionskosten für Ladepunkte und Infrastruktur fördern lassen.
- Stand April 2026
Förderung beantragen und Kostenvoranschlag einholen – so funktioniert es
Die Antragstellung erfolgt vollständig digital über das Förderportal.
Die Förderung wird im Rahmen verfügbarer Mittel vergeben – eine frühzeitige Antragstellung ist entscheidend.
Planung der Ladeinfrastruktur
Sie legen fest, wie viele Stellplätze elektrifiziert werden sollen.
Kostenvoranschlag einholen
eins erstellt Ihnen einen vollständigen Kostenvoranschlag – füllen Sie hierzu die untenstehenden Fragen aus.
Förderantrag online einreichen
Den Antrag für die Ladeinfrastruktur im Mehrfamilienhaus stellen Sie digital im Förderportal.
Bewilligung abwarten
Nach der Bewilligung starten wir gemeinsam mit Ihnen in die Umsetzung – so stellen wir sicher, dass alle Förderbedingungen eingehalten werden.
Umsetzung starten
Wir realisieren die fachgerechte Umsetzung Ihrer Ladeinfrastruktur auf Grundlage des bewilligten Kostenvoranschlags.
Mehr Informationen zur Förderung und Wallboxen
Das Bundesförderprogramm für Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern 2026 richtet sich gezielt an Vermieter, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und Hausverwaltungen. Gerade für Hausverwaltungen bietet die Förderung für Ladeinfrastruktur die Möglichkeit, zukunftsfähige Lösungen für ganze Gebäude umzusetzen und gleichzeitig Fördermittel optimal zu nutzen.
Vermieter profitieren von einer höheren Attraktivität ihrer Wohnungen und können sich im Wettbewerb klar positionieren. Wohnungseigentümergemeinschaften schaffen eine gemeinsame Lösung für moderne Mobilität, während Wohnungsunternehmen die Möglichkeit haben, ganze Bestände effizient zu elektrifizieren.
Gleichzeitig reagieren Sie frühzeitig auf steigende Nachfrage nach Ladepunkten und sichern sich einen klaren Vorteil am Markt.
Die Förderung deckt alle wesentlichen Bestandteile der Ladeinfrastruktur im Mehrfamilienhaus ab. Dazu gehören nicht nur die eigentlichen Ladepunkte, sondern auch die technische Infrastruktur im Hintergrund.
Gefördert werden unter anderem die Installation von Wallboxen, der Netzanschluss sowie die komplette Verkabelung und notwendige bauliche Anpassungen. Auch technische Komponenten wie Transformatoren oder Energiemanagementsysteme können Bestandteil der Förderung sein.
Nicht übernommen werden hingegen laufende Kosten oder reine Planungsleistungen. Entscheidend ist also die konkrete Umsetzung der Ladeinfrastruktur.
Die Förderung beträgt:
- maximal 1.300 Euro ohne installierte Wallbox,
- maximal 1.500 Euro mit Wallbox oder
- maximal 2.000 Euro mit einem Ladepunkt, der bidirektionales Laden unterstützt,
abhängig von der umgesetzten Maßnahme wie Vorverkabelung oder Installation von Wallboxen.
Die Förderung für Ladeinfrastruktur im Mehrfamilienhaus wird online über ein Förderportal beantragt. Voraussetzung ist ein konkreter Kostenvoranschlag, der bereits bei Antragstellung vorliegen muss.
Damit die Förderung gewährt wird, müssen zentrale Bedingungen erfüllt sein:
- Gebäude muss ein bestehendes Mehrfamilienhaus in Deutschland sein
- Ladeinfrastruktur darf nur für Bewohner*innen nutzbar sein (nicht öffentlich zugänglich)
- Vorverkabelung von mindestens 20% der Wohnstellplätze (jedoch mindestens 6 Stellplätze) nach Maßnahmenabschluss
- Kostenvoranschlag liegt vor Antragstellung vor
- Baubeginn erst nach Bewilligung des Förderantrags
- Nutzung von Strom aus 100% erneuerbaren Energien
Gefördert wird der vollständige Aufbau nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur in und an bestehenden Mehrparteienhäusern – ausschließlich für Bewohnerinnen und Bewohner. Das umfasst:
Nicht förderfähig: Planungs- und Genehmigungskosten, laufende Betriebskosten, Leasinggebühren.
Ja, die Förderung für Ladeinfrastruktur richtet sich ausdrücklich auch an Hausverwaltungen und Wohnungseigentümergemeinschaften, die Ladepunkte für Bewohner umsetzen möchten.
Ja, wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot für Wallboxen und Ladeinfrastruktur, das Sie direkt für die Antragstellung nutzen können.
Ja, wir begleiten Sie von der Planung über den Förderantrag bis zur Installation der Wallboxen im Mehrfamilienhaus.
Eine zukunftssichere Ladeinfrastruktur im Mehrfamilienhaus sollte von Anfang an auf Erweiterung ausgelegt sein. Dazu gehören:
- skalierbare Wallbox-Systeme
- intelligentes Lastmanagement
- die Vorbereitung zusätzlicher Ladepunkte
Gerade bei Ladeinfrastruktur in Tiefgaragen ist eine vorausschauende Planung entscheidend, um spätere Erweiterungen einfach und kosteneffizient umzusetzen.
Ausgezeichnet für unsere Region
Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.




