FAQs
Antworten auf die häufigsten Fragen
Sie sind Eigentümer oder Verwalter und benötigen für die Abrechnung an die Mieter eine Anpassung des Abrechnungszeitraumes? Gern kann das umgestellt werden - auf den 31.03, 30.06, 30.09. oder 31.12. eines Jahres.
Was müssen Sie dafür tun? Melden Sie sich bei uns. Wir senden Ihnen ein Formular zu. Bitte senden Sie uns das Formular dann ausgefüllt zurück. Wir kümmern uns um alles weitere.
Das sollten Sie noch wissen:
- Die Umstellung ist nur für künftige Rechnungen möglich.
- Eine erstmalige Umstellung ist kostenfrei.
- Brauchen Sie noch eine Abrechnung für die Vergangenheit (Zeitraum darf noch nicht abgerechnet sein)? Gern erstellen wir Ihnen eine Zwischenabrechnung - die ist kostenpflichtig. Bitte melden Sie sich dazu bei uns.
- Private Haushalte sowie beispielsweise kleine Unternehmen und grundlegende soziale Dienste zählen zu den gesetzlich geschützten Kunden.derzeit ergeben sich für Sie keine Veränderungen.dennoch bitten wir Sie um einen verantwortungsvollen Umgang im Verbrauch. Gemeinsam sollten wir versuchen, möglichst viel Energie zu sparen, wenn es beispielsweise um die Verwendung von Warmwasser geht. Das kurzfristige außervertragliche Preisanpassungsrecht (§24 Gesetz zur Sicherung der Energieversorgung) im Rahmen der Stufe 2 des Notfallplan Gas ist seitens der Bundesregierung noch nicht ausgerufen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gern unter (0371) 525 – 2528 zur Verfügung. Direkte Auswirkungen auf die Stromversorgung können aktuell ausgeschlossen werden. Für die Sicherstellung der Fernwärme-Versorgung steht uns ein breiter Mix an Energieträgern und Erzeugungsanlagen zur Verfügung.
Durch die Soforthilfe werden auch unabhängig vom Verbrauch gezielt größere Verbraucher entlastet wie die Wohnungswirtschaft und beispielsweise Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen. Auch hier beträgt die Entlastung ein Zwölftel des individuellen Jahresverbrauchs der Monate November 2021 bis einschließlich Oktober 2022. Unternehmen bzw. Einrichtungen müssen dem Gaslieferanten bis zum 31. Dezember 2022 in Textform darlegen, dass die Voraussetzungen für den Anspruch auf Soforthilfe gemäß § 2 Abs. 1 Satz 4 EWSG vorliegen. Bei allen Kund*innen, die monatlich abgerechnet werden und die keine Abschläge zahlen, erfolgt die Erstattung mit der Rechnung für Dezember 2022.
Sie erhalten von uns einen Bonus? Der wird in Ihrer Rechnung in der Entgeltberechnung - meist auf Seite 2 - ausgewiesen. Bitte beachten Sie, dass hier der Nettowert angegeben ist. Sie haben einen Sofortbonus vereinbart? Der wird Ihnen direkt auf Ihr Konto überwiesen.
- Von der Bundesregierung wurden zum 01. 10. 2022 2 neue Umlagen beschlossen – die Gasspeicherumlage nach § 35a ff. Energiewirtschaftsgesetzt (EnWG) und die Gasbeschaffungsumlage nach §26 Energiesicherungsgesetz (EnSiG). Die beiden Umlagen treten zum 01. 10. 2022 in Kraft. Gasspeicherumlage: Um genügend Erdgas für den Winter vorrätig zu haben, werden die Erdgasspeicher in Deutschland mit Hochdruck gefüllt. Die Kosten für die Befüllung der Speicher werden auf alle Gaskunden umgelegt. Dafür wurde die Gasspeicherumlage nach § 35e EnWG eingeführt. Sie beträgt 0,059 ct/kWh. Gasbeschaffungsumlage: Russland liefert weniger Erdgas.deshalb müssen viele Gasimporteure (von denen auch eins Erdgas bezieht) ersatzweise zu hohen Preisen Erdgas beschaffen. Damit die Versorgung weiter gesichert die Unternehmen nicht insolvent gehen, führte die Bundesregierung zum 1. Oktober 2022 die Umlage nach der Verordnung nach § 26 EnSiG ein. Sie beträgt 2,419 ct/kWh. Auch die Beschaffungskosten sind enorm gestiegen. Das wirkt sich ebenfalls auf den Erdgaspreis aus.
Der Anschluss kann erst wieder freigeschalten werden, wenn alle rückständigen Forderungen, einschließlich der Sperr- und Wiederanschlusskosten bezahlt sind. Bitte überweisen Sie den geforderten Betrag und melden Sie sich dann bei uns. Wenn das Geld da ist, kümmern wir uns gleich darum, dass der Zähler wieder freigeschalten wird.
Wir haben für Sie alle wichtigen Informationen zur Ablesung des Zählers zusammengestellt:
Zählerstand ablesen für Turnusrechnung
Zählerstand ablesen für Endabrechnung
Ausgezeichnet für unsere Region
Als sächsischer Versorger stellen wir für die Menschen in und aus der Region das ganze Spektrum an Energiedienstleistungen zur Verfügung. Leisten können wir das dank unseres engagierten Teams, das stetig wächst.